Sicherheitsdatenblätter

7. Sicherheitsdatenblätter

Es besteht keine Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern für Wellpappe gemäß der geltenden nationalen und europäischen Gesetzgebung, da Wellpappe hinsichtlich der Gefahrstoffverordnung sowie der EU-Richtlinie 67/548/EWG nicht als Gefahrstoff zu bewerten ist. Die Richtlinie 1999/45/EG regelt den Umgang mit Inhaltsstoffen in der Wellpappe und besagt, dass gefährliche Stoffe gem. 67/548/EG ungeachtet der Art der Zuführung nur dann zu berücksichtigen sind, falls deren Konzentration die in der unter Artikel 3(3) gelisteten Tabelle überschreiten. Gem. Gutachten liegen die tatsächlich vorhandenen Konzentrationen der entsprechenden Stoffe deutlich unter den in der Tabelle genannten Grenzwerten. Somit entfällt auch die Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern bzgl. der Inhaltsstoffe von Wellpappe.

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