Wellpappe

1. Wellpappe

Definition gemäß DIN 6730: „Pappe aus einer oder mehreren Lagen eines gewellten Papiers, das auf einer Lage oder zwischen mehreren Lagen eines anderen Papiers oder Pappe geklebt ist.“

1.1. Papiere:

Entsprechend den Anforderungen an die Festigkeit kommen hier bei den Decken- und Wellenpapieren Sorten aus Primär- (Kraftliner, Halbzellstoff) sowie Sekundärfasern (Altpapier) zum Einsatz. Letzteres bezeichnet man auch als Recyclingpapier (Testliner, Wellenstoff, Schrenz). Wälder mit Einschlagsrechten zum Einsatz in der Zellstoff und/oder Papierindustrie befinden sich
weltweit zu einem großen Teil in privater Hand. Die Einhaltung von internationalen und nationalen Kriterien einer nachhaltigen Forstwirtschaft (CoC) wird normenbegleitet von Verbänden und
zugelassenen Organisationen nach anerkannten Standards überwacht (CSA – Canadian Standards Association, FSC – Forest Stewardship Council, SFI – Sustainable Forest Initiative, PEFC – Program for the Endorsement of Forest Certification Schemes). Die Kartonagenfabrik E. Pfeiffer lässt nur Lieferanten für Wellpappe auf Primärfaserbasis zu, die eine entsprechende Zertifizierung nachweisen. Lieferanten, deren Papiere eine unklare Holzherkunft aufweisen, werden von uns nicht berücksichtigt. Lieferanten, welche Tropen- Urwald- oder Regenwaldhölzer für die Papiergewinnung im Einsatz haben, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

1.2. Verklebung:

Die Verklebung unseres Rohstoffes „Wellpappe“ geschieht ausschließlich auf Stärkebasis. Im Zuge der Weiterverarbeitung werden gegebenenfalls zum Verschließen geringe Mengen an Hotmeltkleber verwendet. Dieser ist zur Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen geeignet und somit diesbezüglich als unbedenklich einzustufen.
(Siehe Unbedenklichkeitsbescheinigung Firma Türmerleim GmbH)

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